Unter dem Oberbegriff Arbeitsrecht können wir Ihnen folgende Leistungen anbieten:
Beratung und Vertretung im Rahmen der Einstellung neuer Mitarbeiter, im
Zusammenhang mit einer Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigung,
Aufhebungsvertrag, Befristung), Gestaltung und Prüfung von
Arbeitsverträgen, Beratung und Gestaltung von Betriebsvereinbarungen,
Prüfung von Arbeitsverträgen, Vertragsänderungen oder Vertragsnachträgen
Handelsvertreterrecht und das Recht der Vermögensberater
Beratung, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung des
Handelsvertreters, Gestaltung seiner Verträge, Begleitung des
Handelsvertreters bei seiner gesamten Tätigkeit, auch bei Veränderungen
bis hin zur Maklertätigkeit
Kai Behrens
Schwerpunkte
meiner Tätigkeiten sind: